· Fachbeitrag · Praxishygiene
Medizinprodukte: Was ist beim Betrieb zu beachten?
von Viola Milde, Hygieneberatung, Hamburg, www.vmh-hamburg.de
| In jeder Zahnarztpraxis werden Medizinprodukte (MP) betrieben. Doch ist auch jedem Praxisinhaber klar, welche Maßnahmen damit einhergehen? |
Was ist ein Medizinprodukt?
MPs sind alle einzeln oder miteinander verbundenen Apparate, Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe usw., die der Diagnose, Therapie, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen. Dazu zählen alle medizinisch technischen Geräte und deren Zubehör einschließlich Software, medizinische Hilfsmittel und In-vitro-Diagnostika. Der Praxisinhaber überwacht, dass MPs nur in einwandfreiem Zustand und nach Herstellerangaben zweckbestimmt errichtet, betrieben und instand gehalten werden.
Sobald Mängel auftreten, die das Personal oder den Patienten gefährden könnten, ist das MP umgehend aus dem Verkehr zu ziehen und von für dieses Produkt autorisierten Technikern überprüfen sowie instand setzen zu lassen. Außerdem obliegt dem Praxisinhaber die Pflicht zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustands, der hierfür nur Personen und Betriebe beauftragen darf, die nachweislich fachlich qualifiziert sind und über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Das Anwenden der MPs ist generell jedem Mitarbeiter gestattet, sofern dieser einschlägig ausgebildet ist und über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Sämtliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen der MPs sind dem Personal zugänglich aufzubewahren.
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