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  • · Fachbeitrag · Praxisentwicklung, Teil 3

    Worauf sollte der Zahnarzt achten, wenn er ein Fremdlabor beauftragt?

    von RA Anno Haak, LL.M., Kanzlei Kazemi & Lennartz, Bonn, medi-ip.de

    | Wer als Zahnarzt weder über ein Eigenlabor verfügt noch an einer Laborgemeinschaft beteiligt ist, beauftragt gewerbliche Labore („Fremdlabore“) damit, zahntechnische Arbeiten herzustellen. Was sollte der Zahnarzt bei der Zusammenarbeit mit Fremdlaboren beachten? Vor dem Hintergrund des in Kürze in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes wird dies noch wichtiger. |

    Vorteile der Beauftragung von Fremdlaboren

    Wer ein Fremdlabor beauftragt hat den Vorteil, anders als beim Eigenlabor das wirtschaftliche Risiko nicht tragen zu müssen - insbesondere das Risiko, dass kostenintensive Geräte nicht ausgelastet werden. Die wachsende Spezialisierung vieler Zahntechniker bietet zudem die Möglichkeit, die Aufträge genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten anzupassen.

     

    Es ist möglich, ein eigenes Labor zu betreiben und trotzdem im Einzelfall auch ein gewerbliches Labor zu beauftragen. Die Entscheidung darüber, welches Labor den Zahnersatz herstellt, darf ausschließlich nach zahnmedizinischen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch wenn die eigene Zahnarztpraxis über ein angeschlossenes Eigenlabor verfügt, muss also ein Fremdlabor beauftragt werden, wenn dies für den Patienten die optimale Versorgung verspricht.