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  • · Liquiditätssicherung

    Deutsche Apotheker- und Ärztebank erhöht pauschal Kontokorrent-Limite bei ihren Heilberufler-Kunden

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    | Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat ihr Kreditprogramm für (Zahn-)Ärzte und Apotheker aktualisiert: Niedergelassene Zahnärzte können nun auch eine pauschale Erhöhung ihrer bereits bestehenden Kontokorrentlinie um zusätzliche 50.000 Euro (zunächst bis zum 30.09.2020) in Anspruch nehmen ( iww.de/s3581 , Stand: 03.04.2020). |

     

    Die Kontokorrentlinien werden vorsorglich, zeitnah und automatisiert erweitert, der einzelne Zahnarzt muss die Anhebung also nicht beantragen. Wer die Erhöhung nicht möchte, kann sich bei seiner Bank melden. Zinsen fallen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag an. Die Voraussetzungen für die erhöhte Kontokorrentlinie sind:

     

    • Der Zahnarzt ist Bestandskunde.
    • Er befindet sich in der „Normalkreditbetreuung“ und hat ein „Normalrating“. D. h. er nimmt keine Betreuung durch Spezialberater in Anspruch.
    • Das Konto des Zahnarztes ist bereits in Anspruch genommen, weist aber keine Überziehung von mehr als 30 Tagen auf.

    (mitgeteilt von Birgit Bischoff, Prof. Dr. Bischoff & Partner AG, Köln)

     

    Weiterführender Hinweis

    • Video „Sofortmaßnahmen zur Liquiditätssicherung in Zahnarztpraxen“ (iww.de/zp, Abruf-Nr. 46489185)
    • Beitrag „Diese staatlichen Finanzhilfen für Zahnarztpraxen in der Coronakrise gibt es“ in ZP 04/2020, Seite 19
    • „Rechenschema zur Liquiditätsberechnung“ in ZP 04/2020, Seite 1

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 2 | ID 46502005