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  • 07.07.2015 · Fachbeitrag · Kooperationen

    Das Zahnärzte-MVZ kommt: Was bedeutet das?

    | Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das am 1. August 2015 in Kraft tritt, wird die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren. Künftig sind fachgruppengleiche medizinische Versorgungszentren (MVZ) zugelassen. Vor allem Zahnärzte erhalten Zugang zu einer Versorgungsform, die ihnen bislang mehr oder weniger verschlossen war. |