· Interview
„Menschen mit HIV können in jedem Beruf arbeiten!“
| Christin Engelbrecht ist Geschäftsführerin der Aidshilfe Niedersachsen e.V. Im Gespräch mit Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) erläutert sie die Folgen des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Hessen vom 01.02.2022, (Az. 10 B 2508/21) für zahnmedizinische Einrichtungen und deren Beschäftigte. Im verhandelten Fall wurde einem HIV-positiven Studenten der Zahnmedizin der Zugang zu Praxiskursen zunächst gänzlich verweigert und dann nur nach Nachweis einer geringen Viruslast erlaubt (Details auf Seite 18 dieser Ausgabe bzw. online unter iww.de/zp > Abruf-Nr. 48420454. |
Frage: Welche Auswirkungen wird der Beschluss aus Hessen Ihrer Einschätzung nach auf das Studium der Zahnmedizin in Deutschland haben?
Antwort: Im schlimmsten Fall erhöhen auch andere Universitäten die Zugangsbarrieren für Menschen mit HIV. Doch ich hoffe, dass die Entscheidung des VGH Hessen überhaupt keine Auswirkungen hat und dass andere Universitäten sich die Diskriminierung nicht abgucken. Zurzeit handhaben die Universitäten den Zugang ganz unterschiedlich. Einer Umfrage der Deutschen Aidshilfe zufolge fragen viele den HIV-Status der Studierenden gar nicht ab, andere handeln wie die Uni Marburg. Sehr spannend finde ich, wie sich das Vertrauen in Betriebsärzte entwickeln wird. Deren vorrangige Aufgabe ist, Angestellte bzw. Studierende zu schützen und auf ihr Wohlergehen zu achten. In Marburg hat die Betriebsärztin komplett die Perspektive gewechselt. Statt dafür zu sorgen, dass es dem Studenten gut geht, hat sie die Position der Universität unterstützt. Das führt nicht zu mehr Vertrauen.
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