· Fachbeitrag · Entwicklung des Zahnarztmarktes
Investoren und Z-MVZ (Teil 4): Das ist die eigene Praxis wert
von Dr. Detlev Nies, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, www.praxisbewertung-praxisberatung.com
| Wenn ein Investor sein Übernahmeinteresse an einer Zahnarztpraxis bekundet, sollte sich der Praxisinhaber folgende zwei Fragen stellen: Welche Möglichkeiten habe ich, um das Investor-Angebot zu überprüfen? Wie viel würde ein 0„zahnärztlich geprägter Interessent“ für das Objekt bezahlen? Für beide Antworten kann ein Bewertungsverfahren angewendet werden, das ‒ anders als Investoren ‒ überschlagsmäßig ohne Multiplikatoren kalkuliert. So wird ein „virtuelles Vergleichsangebot“ simuliert, das in etwa bei der Veräußerung an einen (oder mehrere) Kollegen zu erwarten wäre. Damit die Bewertungen tatsächlich miteinander vergleichbar sind, müssen außerdem die unterschiedlichen Vertragsbedingungen berücksichtigt werden. |
Zunächst zur Bewertung der Praxis
Alle Bewertungsverfahren können grob in zwei Gruppen eingeteilt werden:
Vergangenheitsorientierte Verfahren: Substanzwertverfahren
Vergangenheitsorientierte Verfahren korrigieren die in der Vergangenheit erzielten betriebswirtschaftlichen Ergebnisse um außergewöhnliche Einflüsse und leiten aus den korrigierten Zahlen der Vergangenheit den immateriellen Praxiswert ab. Es erfolgt keine Prognoserechnung. Der Gebrauchswert der Praxissubstanz zzgl. des für den Goodwill angenommenen Betrags ergeben den Praxiswert. Im Wesentlichen werden zwei Grundvarianten angewendet:
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