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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    Die 6 „populärsten“ Mythen der DS-GVO

    von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de

    | Wahrheit oder Mythos? Vieles, was zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Blogs und Foren herumgeistert, sind Halbwahrheiten. Wir haben die derzeit 6 populärsten DS-GVO-Irrtümer aus Unternehmen, Betrieben und Praxen einem Fakten-Check unterworfen. |

    Mythos Nr. 1: Jeder Patient muss Einwilligung unterschreiben

    Jein. Für die Verarbeitung der Daten von Patienten rein zum Zwecke einer Behandlung in der Zahnarztpraxis (und ausschließlich dafür!) muss von ihnen keine Einwilligung eingeholt werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO). Darüber hinausgehende Verarbeitungszwecke machen aber eine Einwilligung erforderlich (z. B. für die Weitergabe von Daten an Kollegen, den E-Mail-Versand, die Online-Terminvergabe).

     

    Weiterführender Hinweis