· Fachbeitrag · Datenschutz
Die 6 „populärsten“ Mythen der DS-GVO
von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de
| Wahrheit oder Mythos? Vieles, was zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Blogs und Foren herumgeistert, sind Halbwahrheiten. Wir haben die derzeit 6 populärsten DS-GVO-Irrtümer aus Unternehmen, Betrieben und Praxen einem Fakten-Check unterworfen. |
Mythos Nr. 1: Jeder Patient muss Einwilligung unterschreiben
Jein. Für die Verarbeitung der Daten von Patienten rein zum Zwecke einer Behandlung in der Zahnarztpraxis (und ausschließlich dafür!) muss von ihnen keine Einwilligung eingeholt werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO). Darüber hinausgehende Verarbeitungszwecke machen aber eine Einwilligung erforderlich (z. B. für die Weitergabe von Daten an Kollegen, den E-Mail-Versand, die Online-Terminvergabe).
Weiterführender Hinweis
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig