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  • · Fachbeitrag · Cyberversicherung

    Schutz vor den Folgen von Cyberkriminalität

    von Frank Geuer, Fülling & Meysenburg GmbH & Co. KG, Essen

    | Cyberkriminelle nehmen vermehrt Arztpraxen, öffentliche Verwaltungen, und Hochschulen in Deutschland ins Visier, warnt der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch. „Die Bedrohung durch Cybercrime steigt seit Jahren und verursacht teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden“, sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe Mitte Juli 2023. Mit einer Cyberversicherung verhindert man zwar nicht den Angriff von Kriminellen, kann sich aber vor den Folgen schützen! |

    Wofür leistet eine Cyberversicherung?

    Bei der Cyberversicherung handelt es sich um eine sehr junge Versicherungssparte, die als fakultative Zusatzversicherung Schäden im Zusammenhang mit Hackerangriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität absichert. Hatte eine Cyberversicherung bisher den Stellenwert eines Nischenprodukts, wird sie durch die stetig steigende Zahl von Cyberangriffen mittelfristig auf einer Stufe mit Feuer-, Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherungen einzuordnen sein und so eine Standardabsicherung für kleine bis große Unternehmen jeder Branche, also auch für (Zahn-)Arztpraxen, werden.

     

    Versichert sind ‒ je nach Vertrag ‒ gerechtfertigte Haftpflichtansprüche (Drittschäden) aus dem Missbrauch der Daten, die im Betrieb gespeichert waren. Die Haftpflicht deckt u. a. Fremdschäden für die Folgen aufgrund von Verstößen gegen die Cybersicherheit, den Datenschutz sowie gegen Geheimhaltungspflichten und Datenvertraulichkeitserklärungen. Darüber hinaus sind sog. Eigenschäden versichert. Das sind Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, Blockierung oder Missbrauch der IT-Systeme, Programme oder elektronischen Daten infolge eines Hackereinbruchs.