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  • · Best Practice

    Aufteilung von Kosten und Umsätzen in Mehrbehandlerpraxen: Beugen Sie Streit ums Geld vor!

    Bild: ©200 Degrees - pixabay.com

    von Dr. Detlev Nies, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Die „Scheidungsquote“ von Gemeinschaftspraxen liegt wie im „richtigen Leben“ bei etwa 50 Prozent. Eine Auswertung der „Scheidungsgründe“ existiert für Gemeinschaftspraxen nach meiner Kenntnis nicht. Die eigene Erfahrung aus mehr als 25 Jahren Gutachtertätigkeit zeigt jedoch, dass einer der häufigsten Scheidungsgründe in der Unzufriedenheit mit der Gewinnaufteilung liegt. Der einfachste Weg, Differenzen mit dem Praxispartner über die Gewinnaufteilung zu regeln, ist, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. |

    Regeln Sie die Gewinnverteilung im Sozietätsvertrag!

    Die Gründe für Streit um die Gewinnverteilung sind mannigfaltig: Ein Partner erarbeitet mehr Umsatz als der andere, die Gewinnverteilung richtet sich aber nach Gesellschaftsanteilen. Oder die Gewinne werden zu gleichen Teilen zugerechnet, obwohl ein Partner deutlich mehr Urlaub macht und an Fortbildungsveranstaltungen mit attraktiven Reisezielen teilnimmt. Der Zeitpunkt, bis zu dem man solche Probleme entschärfen kann, ist der Tag, an dem die Unterschriften unter den Sozietätsvertrag gesetzt werden. D. h. die im Folgenden beschriebenen Gestaltungsoptionen sollten analysiert und in einen geeigneten Vertragstext eingearbeitet werden, bevor man den Vertrag unterschreibt.

     

    Möglichkeiten der Gewinnaufteilung

    Der Gewinn einer Gemeinschaftspraxis kann nach Gesellschaftsanteilen oder nach dem Umsatz der Gesellschafter aufgeteilt werden. Beide Konzepte unterscheiden sich grundlegend (siehe Tabelle). Mischformen sind denkbar, müssen aber klar formuliert und mit vertretbarem Aufwand praktisch umsetzbar sein.