Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Zahnbehandlungen im EU-Ausland - Anspruch auf Kostenerstattung bei Implantaten?
| Das Landessozialgericht (LSG) München hat sich in seinem Urteil vom 15.03.2016 (L 5 KR 458/15) mit der Frage befasst, ob für Behandlungen im EU-Ausland auch der Grundsatz gilt, dass zahnärztliche Behandlung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur in begrenzten Ausnahmefällen die Versorgung mit Implantaten umfasst. |
In seiner Entscheidung macht das LSG München deutlich, dass gesetzlich Krankenversicherte berechtigt seien, auch Leistungserbringer in anderen Staaten der Europäischen Union anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte habe Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Nach § 55 Abs. 1 SGB V bestünde damit ein Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse in den Fällen, in denen eine zahnprothetische Versorgung notwendig sei.
Der Anspruch auf Kostenerstattung für einen im EU-Ausland beschafften Zahnersatz setze die Genehmigung der Versorgung nach Prüfung einer einem Heil- und Kostenplan vergleichbaren Unterlage durch die Krankenkasse vor der Behandlung voraus. Zahnimplantate zählten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 9 SGB V nicht zu den zahnärztlichen Behandlungsleistungen, die die Krankenkasse zu erbringen habe.
Quelle: RA Michael Lennartz, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn - Berlin - Baden-Baden, www.lennmed.de