· Fachbeitrag · Verbraucherrecht
Monatliche Gebühr für private Darlehenskonten ist unwirksam
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) begründet sein Urteil wie folgt: Die Kontoführungsgebühr diene nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung. Die Bank führe das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. zu Abrechnungszwecken. Auf die Führung eines gesonderten Kontos sei der Kunde in der Regel nicht angewiesen (Urteil vom 7.6.2011, Az: XI ZR 388/10).
PRAXISHINWEIS | Zu beachten ist, dass das verbraucherschutzfreundliche Urteil nur Privat-, nicht aber Geschäftskunden betrifft! Überprüfen Sie Ihre laufenden privaten Darlehen auf etwaige monatliche Kontoführungsgebühren. |