· Liquiditätssicherung
Die KfW hat einen neuen Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern aufgelegt
| Der Bund garantiert den sogenannten KfW-Schnellkredit 2020 für kleine/mittelständische Unternehmen zu 100 Prozent ( iww.de/s3582 , Stand: 30.04.2020). Damit können auch Zahnärzte unter bestimmten Voraussetzungen diesen neuen Kredit für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) in Anspruch nehmen. |
Antragsberechtigt sind Zahnarztpraxen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die entweder im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben. Der Kredit beträgt maximal drei Monatsumsätze des Jahres 2019 (Zinssatz: 3 Prozent, Laufzeit: 10 Jahre, tilgungsfreie Zeit: 2 Jahre).
Die Hausbanken fungieren dabei nur noch als Zahlstelle. Die sonst übliche Risikoprüfung mit Blick in die Zukunft entfällt.
(mitgeteilt von Birgit Bischoff, Prof. Dr. Bischoff & Partner AG, Köln)
Weiterführender Hinweis
- Einzelheiten siehe iww.de/s3582
- Beitrag „Diese staatlichen Finanzhilfen für Zahnarztpraxen in der Coronakrise gibt es“ in ZP 04/2020, Seite 19
- Beitrag „So schaffen Sie Liquidität in Zeiten der Coronakrise“ in ZP 04/2020, Seite 2
- „Rechenschema zur Liquiditätsberechnung“ in ZP 04/2020, Seite 1