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  • 01.07.2006 | Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden oder bestmöglich überstehen – Teil 3

    von Rechtsanwalt Dr. Stefan Stelzl, Ratajczak, Wellmann & Partner, Sindelfingen, www.rpmed.de

    Die ersten beiden Teile dieser Beitragsserie in den vorangegangenen Ausgaben enthielten Hinweise zur richtigen Dokumentation der Bema-Positionen sowie zum Verhalten vor, während und nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der folgende letzte Teil des Beitrages befasst sich mit Besonderheiten in der Abrechnungsstatistik sowie besonderen Fachgruppen.  

    Besonderheiten in der Abrechnungsstatistik

    Im Idealfall kann man dem Vorwurf einer unwirtschaftlichen Behandlungsweise mit einer abrechnungsspezifischen sachlichen Argumentation entgegentreten, die natürlich vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Neben den bereits im Rahmen der Dokumentation angesprochenen Erwägungen zur Abrechnung spielen dabei unter anderem noch folgende spezielle Gesichtspunkte immer wieder eine Rolle:  

     

    1. Auswirkungen anderer Behandlungen auf die Abrechnungshäufigkeit im konservierend-chirurgischen Bereich

    Ein gegenüber der Fachgruppe signifikant erhöhter Anteil an ZE-Behandlungen – sowohl von der Zahl als auch vom Abrechnungsvolumen her – oder an PAR-Behandlungen hat verschiedene unmittelbare Auswirkungen auf bestimmte Abrechnungspositionen im konservierend-chirurgischen Bereich.  

     

    Mit prothetischen Behandlungen sind normalerweise Röntgenleistungen, BMF, EKr, Aufbaufüllungen F1 und F2, Exzisionen und Anästhesien verbunden, indirekt aber auch Endo-Leistungen oder Extraktionen im Rahmen der Vorbehandlung. Wurden also derartige Leistungspositionen im Zusammenhang mit einer erhöhten ZE-Tätigkeit ebenfalls überdurchschnittlich häufig abgerechnet, so besteht eine gute Argumentationsbasis gegenüber dem Prüfungsausschuss.