13.10.2008 | Wettbewerbsrecht
Vorsicht bei Verwendung von Stadtplänen oder Kartenmaterial auf der Homepage
Der 9. Deutsche Medizinrechtstag Mitte September 2008 in Erfurt stand unter dem Leitmotiv „Konsequenzen des Wettbewerbs“. Thematisiert wurden dabei unter anderem auch die Gefahren bei der Verwendung von Kartenmaterial auf der eigenen Homepage.
Kopien von Stadtplänen oder Kartenmaterial aus dem Internet sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers benutzt werden. Schon viele Homepage-Betreiber haben deswegen kostenpflichtige Abmahnungen erhalten.
Daher unser Tipp: Stadtpläne können häufig gegen Zahlung einer Lizenzgebühr heruntergeladen werden. Zum Teil gibt es auch kostenfreie Angebote. Eine sorgfältige Recherche vorab ist dringend zu empfehlen.
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