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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht

    Ein Vergleich zwischen (Zahn-)Ärzten und Prüfgremien gilt ohne Kassenzustimmung

    | Schließen (Zahn-)Ärzte und ein Gremium der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Prüfungs- bzw. Beschwerdeausschuss) einen Vergleich, ist es nicht notwendig, dass die beteiligten Krankenkassen dem Vergleich zustimmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 28. April 2004 (Az: B 6 KA 8/03 R) entschieden. |