01.02.2000 · Fachbeitrag · Vermietung
Mietverhältnis zwischen Eltern und Kindern: Die Kinder dürfen die Miete aus dem Unterhalt entrichten
| Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen vom 19. Oktober 1999 (Az: IX R 30/98 und IX R 39/99) entschieden, dass Mietverhältnisse zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten Kindern künftig auch dann anerkannt werden, wenn die Kinder die Miete - ganz oder teilweise - aus dem gewährten Barunterhalt zahlen. In seiner bisherigen Rechtsprechung sah der BFH darin noch einen „Gestaltungsmissbrauch“. |
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