10.06.2010 | Unternehmer-Glossar
Was bedeutet eigentlich: Abmahnung?
Die Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist sowohl eine wirksame Sanktion bei der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten als auch eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung ist eine Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dass dessen arbeitsvertragswidriges Verhalten in Zukunft nicht mehr hingenommen werden wird. Eine wirksame Abmahnung ist Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung, weil der Arbeitnehmer zunächst gewarnt werden soll (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz). Notwendiger Bestandteil einer Abmahnung ist somit die Ankündigung bzw. Warnung, dass eine Wiederholung des arbeitsvertragswidrigen Verhaltens zu einer Kündigung führen wird.
Eine wirksame Abmahnung kann auch mündlich erfolgen, jedoch sollte sie schon aus Beweiszwecken stets schriftlich erteilt werden. Die Abmahnung besteht im Kern aus zwei Teilen:
In der Regel besteht keine Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung anzuhören. Dies kann sich jedoch bei einigen Sachverhalten als vorteilhaft erweisen und sollte dann ebenfalls in der Abmahnung dokumentiert werden.
Aus dem Grundsatz des Verhältnismäßigkeitsprinzips folgt, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers durch eine erteilte Abmahnung aufgebraucht worden ist, sodass derselbe Sachverhalt nicht auch für eine Kündigung herangezogen werden kann. |