01.06.2007 | Unternehmensteuerreform 2008
Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen beschlossen
Am 25. Mai 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Unternehmensteuerreform beschlossen. Der Bundesrat soll noch vor der Sommerpause bis zum 6. Juli 2007 zustimmen. Die Reform wird weitgehend am 1. Januar 2008, im Übrigen am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Kern der Unternehmenssteuerreform ist eine Senkung der Körperschaftssteuer auf Gewinne der Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften und GmbHs von 25 auf 15 Prozent. Neben weiteren Änderungen für Kapital- und Personengesellschaften wird mit der Reform auch eine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt werden, die zu einer einheitlichen Besteuerung der Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgeschäfte aus Kapitalanlagen führen soll. Welche Änderungen die Abgeltungssteuer für Sie mit sich bringen wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Anwendungsbereich
Die Abgeltungssteuer soll durch einen Quellensteuerabzug als Kapitalertragsteuer erhoben werden. Inländische Schuldner bzw. Zahlstellen (zum Beispiel Banken) sind verpflichtet, von bestimmten im Inland dem Gläubiger zufließenden Erträgen aus Kapitalanlagen einen Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Das Abzugssystem umfasst auch den Einbehalt der Kirchensteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Gläubigers zukünftig grundsätzlich abgegolten. Folgende Einkünfte sind von dieser neuen Abgeltungssteuer betroffen:
- Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikatserträge.
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