01.11.2000 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
So vermeiden Sie eine Versteuerung der Versicherungsleistungen
| Zu unserem Beitrag „Prämien für Praxisausfall-Versicherung können teilweise Betriebsausgaben sein“ im Heft Nr. 9/2000, Seite 19, meint ein Leser, dass die Empfehlung, die Prämien für eine Unfallversicherung zumindest teilweise als Betriebsausgaben abzusetzen, sehr riskant sei. Begründung: Erleidet der Zahnarzt einen Praxisunfall, dann muss er bei als Betriebsausgaben berücksichtigten Versicherungsprämien auch die Leistungen der Unfallversicherung versteuern. |
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