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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Die neue Rechnungslegung und Skonto

    | Die formellen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung wurden zu Beginn des Jahres verschärft. Unter anderem muss nunmehr in jeder Rechnung jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgeltes, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist (§ 14 IV Nr. 7 UStG), ausgewiesen werden. Dies bedeutet, dass jede Skonto- oder Bonusvereinbarung Bestandteil der Rechnung werden muss. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 3. August 2004 (Az: IV B 7 - S 7280a - 145/04) diese Grundsätze klarstellend konkretisiert. |