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  • 01.05.2007 | Steuergestaltung

    Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge – Teil 2

    Die Grundlagen des geplanten „Gesetz zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ (UntErlG) wurden Ihnen im ersten Teil des Beitrages in der letzten Ausgabe erläutert. Daran anknüpfend erhalten Sie nun detaillierte Informationen mit Beispielen und Gestaltungsempfehlungen.  

    Künftig wird nur begünstigtes Vermögen steuerfrei gestellt

    Der Gesetzentwurf unterscheidet zwei betriebliche Vermögensarten:  

     

    • Begünstigtes Vermögen = produktives Vermögen
    • Nicht begünstigtes Vermögen = unproduktives Vermögen

     

    Diese Unterscheidung ist notwendig, da die Steuervergünstigung „Stundung und Erlöschen“ nur für das Produktivvermögen gewährt werden soll. Der Gesetzgeber definiert dabei mit Hilfe einer negativen Abgrenzung, was nicht zum betrieblichen „Produktivvermögen“ gehören soll. Dies sind unter anderem:  

     

    1. Nicht eigenbetrieblich genutzte Grundstücke