04.03.2008 | Steueränderungen
Was ist neu bei der Lohnsteuer?
Das „Jahressteuergesetz 2008“ hat für die Lohnabrechnung einige Neuerungen mit sich gebracht. Viele der ursprünglich geplanten Änderungen wurden am Ende allerdings doch nicht umgesetzt. Lesen Sie nachfolgend, was sich nun letztlich geändert hat.
Lohnsteuerjahresausgleich bleibt bestehen
Die seit längerem geplante Abschaffung des Lohnsteuerjahresausgleichs kommt nicht. Es bleibt dabei, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer insoweit erstatten kann, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (§ 42b EStG). Beachten Sie: Beschäftigt der Arbeitgeber am Jahresende mindestens zehn Arbeitnehmer, muss er den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.
Optionales Anteilsverfahren kommt vorerst nicht
Ein zusätzlich zu den bisherigen Steuerklassenkombinationen geplantes Anteilsverfahren für Ehegatten wird zunächst nicht eingeführt. Endgültig vom Tisch ist das Thema damit nicht. Bereits für das Jahr 2009 könnte es einen neuen Anlauf geben.
Abschaffung der Lohnsteuerkarte
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