13.10.2008 | Steueränderungen
Start der Steuer-Identifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mit der Vergabe des bundeseinheitlichen Identifikationsmerkmals für alle Bundesbürger begonnen. Diese ist zukünftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen zur Einkommensteuer gegenüber den Finanzbehörden zusätzlich zur Steuernummer anzugeben. Die alte Steuernummer wird für diesen Bereich später entfallen.
Die neue Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine 11-stellige zufällige Zahlenkombination, die für natürliche Personen vergeben wird. Sie bleibt ein Leben lang unverändert und ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen. Selbst Kinder und Neugeborene erhalten diese IdNr., da sie grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Normalerweise muss dieser Personenkreis zwar noch keine Einkommensteuer zahlen. Dies kann jedoch eintreten, wenn zum Beispiel Kapitalerträge aus einem geerbten Vermögen anfallen.
Die IdNr. bereitet die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“ vor. Die jetzt verwendeten Karton-Lohnsteuerkarten werden daher letztmalig für das Jahr 2010 bereitgestellt. Danach wird eine elektronische Lösung das papiergebundene Verfahren ersetzen.
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