01.09.2005 | Spekulationsgeschäfte
„Fifo-Methode“ gilt verbindlich erst seit 2005
Spekulationsgewinne/-verluste müssen Sie erst ab 2005 zwingend nach der Fifo (First in first out)-Methode ermitteln. Für 2004 haben Sie noch ein Wahlrecht zwischen Durchschnitts- und Fifo-Methode und können die jeweils günstigere Methode wählen. Das gilt auch, wenn in den Jahresbescheinigungen der Banken nur Veräußerungsdaten bescheinigt oder bereits für 2004 nur Werte nach der Fifo-Methode ermittelt wurden, so das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 5.4.2005, Az: IV A 3 – S 2259 – 7/05, Abruf-Nr. 051215).
Hintergrund: Bei Wertpapieren, die zu verschiedenen Zeitpunkten erworben wurden, stellt sich die Frage: Welche gelten als zuerst verkauft? Bislang waren das die Papiere, die bereits aus der Spekulationsfrist herausgefallen sind. Wertpapiere innerhalb der Einjahresfrist galten als anschließend verkauft. Maßgebend hierbei war der Durchschnittskurs aller Werte. Nunmehr gehen stets die zuerst gekauften Aktien aus dem Depot. Das ist günstig, wenn Anleger ihren Einstandskurs verbilligen. Kaufen Aktionäre hingegen teurer nach, bringt die neue Rechnung Nachteile. Denn dann fällt ein steuerlicher Gewinn an, auch wenn wirtschaftlich ein Minus vorliegt. Aktien, die schon mehr als ein Jahr im Depot liegen, gelten als zuerst verkauft und bleiben somit steuerfrei.