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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Volle Sozialabgaben auch bei steuerlich nicht anerkanntem überhöhtem Lohn

    | Ein überhöhter Lohn ist in voller Höhe sozialversicherungspflichtig- und zwar auch dann, wenn das Finanzamt den gezahlten Lohn nur zum Teil als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe anerkennt. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 7. Februar 2002 entschieden (Az: B 12 KR 13/01 R). |