01.07.2000 · Fachbeitrag · Schuldzinsenabzug
Details aus dem BMF-Schreiben zur Neuregelung des Schuldzinsenabzuges
| Wie wir Ihnen bereits in der letzten Ausgabe des „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ in Form einer Kurzinformation mitgeteilt haben, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 22. Mai 2000 unter dem Aktenzeichen IV C 2 - S 2144 - 60/00 ein Schreiben zur Neuregelung des Schuldzinsenabzuges nach § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG) veröffentlicht. Folgende Passagen dürften für Sie besonders interessant sein: |
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