01.02.2006 | Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz nach DIN EN ISO 9001:2000
Seit dem 1. Januar 2004 besteht gemäß § 136 b SGB V die Verpflichtung zur Qualitätssicherung in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Außer der Regelung, dass einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement-System (QM-System) eingeführt und weiterentwickelt werden muss, bestehen diesbezüglich allerdings noch keine weiteren gesetzlichen Vorgaben. Der folgende Beitrag stellt Ihnen ein annerkannt hochwertiges QM-System gemäß DIN EN ISO 9001:2000 dar, das unter bestimmten Voraussetzungen von der Berufsgenossenschaft finanziell unterstützt wird.
Der Zahnarzt hat die Qual der Wahl
Als Folge gesetzlicher Vorgaben, QM-Systeme einzuführen und weiterzuentwickeln, wurden mittlerweile zahlreiche nationale, internationale und branchenbezogene QM-Systeme entwickelt. Diese Vielzahl führt zu Unübersichtlichkeit und Verwirrung bei den (Zahn-)Ärzten, die die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen haben. Für welches System sollte sich der Zahnarzt also entscheiden? Die Auswahlmöglichkeiten sind groß, die Preisunterschiede enorm und die Anforderungen der einzelnen Systeme im Vorfeld mitunter undurchsichtig und kaum zu bewerten.
Die erfolgreiche Umsetzung und ein dann damit verbundener wirklicher Nutzen eines QM-Systems setzt die Überzeugung und Mitarbeit aller Beteiligten voraus. Viel versprechende Angebote, die die Einführung eines QM-Systems ohne zusätzlichen Aufwand und Beteiligung der Zahnarztpraxis versprechen, sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Zum Teil wird hier die Übernahme der Dokumentation in Form eines vorgefertigten Handbuchs bzw. einer Software angeboten und eine ebenso rasche wie einfache Zertifizierung durch einen mit dem Berater kooperierenden Auditor in Aussicht gestellt. Ein wirklich verlockender Gedanke, der sich jedoch später schnell als teure Angelegenheit erweisen kann. Langfristige Vertragsbindungen, überteuerte Updates und ein kostspieliger nachträglich notwendiger Beratungsbedarf könnten die Freude über das vermeintliche „Schnäppchen“ schnell trüben.
Wichtig ist daher in jedem Fall eine kompetente Beratung von Anfang an. Eine Checkliste im zweiten Teil des Beitrages in der nächsten Ausgabe wird Ihnen helfen, den richtigen Berater zu dieser Thematik zu finden. In diesem Zusammenhang wird häufig die Frage gestellt, ob der Zahnarzt nur ein brancheneigenes QM-System auswählen darf. Die Antwort lautet nein. Neben QM-Systemen, die speziell auf der Basis eines zahnärztlichen Praxisbetriebs entwickelt wurden und zum Teil durchaus bewährt sind, kann der Zahnarzt auch auf ein „allgemeines“ QM-System zurückgreifen und es auf die konkreten Bedürfnisse und Gegebenheiten (s)einer Zahnarztpraxis zuschneiden (lassen). Diese Option bietet ein QM gemäß DIN EN ISO 9001:2000 mit der Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung seitens der Berufsgenossenschaft.
QM gemäß DIN EN ISO 9001:2000
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