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  • 12.01.2011 | QM-Praxisnah

    Auf dem Weg zum QM-System: Fragen und Antworten

    In unserer zurückliegenden Serie „QM-praxisnah“ haben wir Ihnen in 13 Lektionen alles Wesentliche zum Qualitätsmanagement vermittelt und viele praktische Arbeitshilfen zum Aufbau Ihres eigenen QM-Systems zur Verfügung gestellt. Weitere Fragen unserer Leser, die uns hierzu erreichten, beantwortet wieder unser Autor Dr. med. dent. Günther Kau.  

    Mitarbeiterunterweisungen

    Frage: „Welche Belehrungen sollten in welchen Intervallen regelmäßig in der Praxis durchgeführt werden?“  

     

    Dr. Kau: Folgende Mitarbeiterunterweisungen sind obligat und zu dokumentieren:  

     

    • Unterweisung nach Röntgenverordnung: mindestens einmal jährlich
    • Unterweisung nach BGR 250 anhand des Hygieneplans/Hautschutzplans/RKI-Richtlinie: mindestens einmal jährlich (Auszubildende zweimal jährlich)
    • Unterweisung nach Biostoffverordnung anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung: mindestens einmal jährlich
    • Unterweisung nach Jugendarbeitsschutzgesetz: mindestens halbjährlich
    • Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung anhand entsprechender schriftlicher Betriebsanweisungen: mindestens einmal jährlich
    • Unterweisung über Erste-Hilfe-Maßnahmen: alle zwei Jahre
    • Unterweisung nach BGV B2 Laserstrahlung (Lasereinrichtungen Klasse 2-4): mindestens einmal jährlich (nur falls Lasergeräte in Ihrer Praxis Verwendung finden)
    • Unterweisung zur Schweigepflicht