12.01.2011 | QM-Praxisnah
Auf dem Weg zum QM-System: Fragen und Antworten
In unserer zurückliegenden Serie „QM-praxisnah“ haben wir Ihnen in 13 Lektionen alles Wesentliche zum Qualitätsmanagement vermittelt und viele praktische Arbeitshilfen zum Aufbau Ihres eigenen QM-Systems zur Verfügung gestellt. Weitere Fragen unserer Leser, die uns hierzu erreichten, beantwortet wieder unser Autor Dr. med. dent. Günther Kau.
Mitarbeiterunterweisungen
Frage: „Welche Belehrungen sollten in welchen Intervallen regelmäßig in der Praxis durchgeführt werden?“
Dr. Kau: Folgende Mitarbeiterunterweisungen sind obligat und zu dokumentieren:
- Unterweisung nach Röntgenverordnung: mindestens einmal jährlich
- Unterweisung nach BGR 250 anhand des Hygieneplans/Hautschutzplans/RKI-Richtlinie: mindestens einmal jährlich (Auszubildende zweimal jährlich)
- Unterweisung nach Biostoffverordnung anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung: mindestens einmal jährlich
- Unterweisung nach Jugendarbeitsschutzgesetz: mindestens halbjährlich
- Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung anhand entsprechender schriftlicher Betriebsanweisungen: mindestens einmal jährlich
- Unterweisung über Erste-Hilfe-Maßnahmen: alle zwei Jahre
- Unterweisung nach BGV B2 Laserstrahlung (Lasereinrichtungen Klasse 2-4): mindestens einmal jährlich (nur falls Lasergeräte in Ihrer Praxis Verwendung finden)
- Unterweisung zur Schweigepflicht
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