01.07.2006 | Privatliquidation
VG Mainz: Herstellerrabatte für Implantate müssen an Patienten weitergegeben werden
Ganz aktuell hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 23. Juni 2006 (Az: 4 K 82/06) entschieden, dass Produktnachlässe der Hersteller auf Implantate an die Privatpatienten weitergegeben werden müssen. Die Einzelheiten der Entscheidung sind noch nicht bekannt, da die Entscheidungsgründe bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen. Mehr dazu im nächsten „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“.
Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 15 | ID 95325