Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2007 | Praxisorganisation

    Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis: Was ist – noch – zu tun?

    Am 17. Januar 2007 sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für ein Qualitätsmanagement (QM) in der Zahnarztpraxis in Kraft getreten. Nun gilt es, sie in der Praxis umzusetzen. Dieser Beitrag stellt Ihnen die vom G-BA geforderten Grundelemente und Instrumente in Form einer Checkliste vor.  

    Was soll QM bringen?

    Fluch oder Segen? Die Meinungen zum – verordneten – QM gehen weit auseinander, nicht zuletzt wegen damit zusammenhängender Kosten. Fakt ist aber, das die Einführung eines QM-Systems nicht nur eine notwendige – gesetzliche – Pflicht ist, sondern vor allem auch wichtige Verbesserungen für den Praxisbetrieb mit sich bringt und damit zum Praxiserfolg beiträgt.  

     

    Ein wichtiges – oft verkanntes – Grundverständnis lässt sich daher wie folgt formulieren: QM dient nicht der Verbesserung der eigentlichen zahnärztlichen Versorgung durch den Behandler, sondern sorgt durch eine Verbesserung der organisatorischen Abläufe dafür, dass die qualitativ hochwertige zahnärztliche Behandlung effektiv, „störungsfrei“ und sicher (Haftungsrisiko) erbracht werden kann. Darüber hinaus soll durch QM die Arbeitszufriedenheit erhöht werden.  

     

    Einer Studie zufolge erwarten etwa 85 Prozent der befragten Zahnärzte von QM effizientere Arbeitsabläufe, 71 Prozent versprechen sich eine Orientierungshilfe für die Mitarbeiter. Fast die Hälfte erhofft sich Kostensenkungen und eine bessere Behandlungsqualität. Diese Erfahrungen werden von Praxen, die QM bereits eingeführt haben, in der Studie bestätigt. Sie berichten von strafferen Arbeitsabläufen, motivierten Mitarbeitern und einer höheren Arbeitszufriedenheit.  

    Was ist QM nun eigentlich genau?