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  • 01.09.2005 | Praxisentwicklung

    Mehr Effizienz durch leistungsbezogene Vergütung in der Zahnarztpraxis

    von Zahnärztin Dr. Sigrid Olbertz, MBA, Dr. Olbertz-Unternehmensberatung Marl

    Zur Zeit finden in vielen Praxen personelle Umstrukturierungen statt. Bedingt durch verschiedenste Faktoren wird Personal reduziert und/oder die Aufgaben werden in den Praxen neu verteilt. Diese Umstrukturierung soll aber möglichst nicht zu Lasten der engagierten und motivierten Mitarbeiterinnen gehen. Im Gegenteil: Viele Praxen nutzen die personelle Umstrukturierung, um gerade diese Mitarbeiterinnen durch eine leistungsbezogene Vergütung an die Praxis zu binden und zudem für ihr Engagement zu belohnen.  

     

    Für die Umstellung auf eine leistungsbezogene Vergütung in einem Unternehmen stehen im Allgemeinen eine Reihe von zum Teil sehr unterschiedlichen Modellen zur Verfügung. Bezogen auf die spezielle (Personal-)Situation in einer Zahnarztpraxis sind im Wesentlichen allerdings nur zwei Arten anzutreffen bzw. praktikabel.  

    1. Die Leistungszulage

    Die Leistungszulage ist die einfachste Art, eine leistungsbezogene Vergütung in der Praxis einzuführen. Zusätzlich zu dem bestehenden Vergütungssystem wird eine Leistungszulage vereinbart. Hier legt der Zahnarzt zunächst fest, welche Leistungsbereiche der Praxis er gefördert haben möchte. Zudem bestimmt er die Mitarbeiterinnen, die in diesem Leistungsbereich tätig sind.  

     

    Die Einzelzulage

    In Betracht kommt zunächst die Zulage für eine bestimmte Person bzw. für einen bestimmten Arbeitsplatz in der Praxis.