· Fachbeitrag · Praxisabgabe
Verkauf einer Zahnarztpraxis aus rechtlicher Sicht: Darauf sollten Sie achten
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Karl-Heinz Möller, Möller Partner - Kanzlei für Medizinrecht, Düsseldorf, www.m-u-p.info
| Nachdem in den vorangegangenen Ausgaben die Praxisabgabe aus strategischer, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht betrachtet wurde, befasst sich dieser Beitrag abschließend mit der juristischen Seite. In diesem Bereich können viele Fehler gemacht werden, die unerwünschte, wenn nicht sogar unangenehme Folgen haben können. Der folgende Leitfaden zeigt, auf welche wesentlichen Punkte Sie achten sollten. |
Abgabeplanung
Der den Verkauf seiner Praxis in Betracht ziehende Zahnarzt sollte etwa drei Jahre vor dem voraussichtlichen Abgabezeitpunkt mit der Planung beginnen. Dabei versteht es sich von selbst, dass diese Überlegungen vor den Patienten und dem Personal geheim zu halten sind. Gerade bei (potenziellen) Patienten spricht sich ein solches Vorhaben schnell herum und kann dazu führen, dass diese sich einen anderen Zahnarzt suchen.
Die rechtzeitige Planung ermöglicht es, die Praxis in einen optisch ansprechenden Zustand zu bringen, defekte Geräte zu ersetzen und vermeidbare Kosten abzubauen. Der Abgeber muss berücksichtigen, dass der Ertragssituation der Praxis während der letzten drei Jahre vor der Übergabe maßgebliche Bedeutung bei der Bestimmung der Kaufpreishöhe zukommt (siehe hierzu die Erläuterungen in ZWD 7 bis 9/2011).
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