01.06.2004 · Fachbeitrag · Praxis-EDV
Ohne umfassende Datensicherung keine Haftung für Datenverlust bei Reparatur
| Sichern Sie Ihre Daten nicht regelmäßig und vollständig, haftet eine mit der Reparatur Ihrer EDV-Anlage beauftragte Firma oder Person nicht für einen reparaturbedingten Datenverlust. Dies hat das OLG Hamm mit Urteil vom 1. Dezember 2003 (Az: 13 U 133/03) entschieden. |
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