01.04.2000 · Fachbeitrag · Patienten-Information
OLG Stuttgart: Werbung für Zahnfüllungen und Zahnersatz kein Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz
| In zwei als „Patienten-Informationen“ bezeichneten Broschüren hatte ein Hersteller von Zahnfüllungs- und Zahnersatzmaterial seine Produkte beworben. Die Broschüren sollten in Zahnarztpraxen an Patienten verteilt werden. Während die Vorinstanz darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz sah, verneinte dies das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 12. November 1999 (Az: 2 U 98/99). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig