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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Patienten-Information

    OLG Stuttgart: Werbung für Zahnfüllungen und Zahnersatz kein Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz

    | In zwei als „Patienten-Informationen“ bezeichneten Broschüren hatte ein Hersteller von Zahnfüllungs- und Zahnersatzmaterial seine Produkte beworben. Die Broschüren sollten in Zahnarztpraxen an Patienten verteilt werden. Während die Vorinstanz darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz sah, verneinte dies das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil vom 12. November 1999 (Az: 2 U 98/99). |