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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · OLG Koblenz

    Der Zahnarzt muss über alternative Behandlung mit gleichwertigen Chancen, aber geringeren Risiken aufklären

    | Ein Zahnarzt behandelte eine Patientin wegen einer Myoarthropathie sowie neuralgieformer Beschwerden im Bereich des dritten Trigeminusastes und des Nervus lingualis rechts. In einem späteren Behandlungstermin stellte der Zahnarzt bei der Patientin eine Wurzelzyste fest. Diese wurde entfernt und eine Wurzelfüllung mit Wurzelspitzenkürzung vorgenommen. |