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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Miete

    Recht auf Praxisschild nach Ausstieg aus der Praxis?

    | Für Freiberufler ist die Anbringung von Praxisschildern ein selbstverständliches Recht. Entsprechend sind in den meisten Mietverträgen keine Regelungen zur Anbringung von Praxisschildern getroffen. Doch wie ist die rechtliche Situation zu bewerten, wenn eine Praxis verlegt wird oder ein Partner einer Gemeinschaftspraxis ausscheidet und sich woanders niederlässt? Muss der Vermieter oder der verbleibende Partner dann ein Schild dulden, das auf den neuen Standort hinweist? Hierzu gilt: |