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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Steuerfalle bei Wechsel aus 630-Mark-Job

    | Vorsicht ist geboten, wenn einer Ihrer Angestellten innerhalb eines Kalenderjahrs von einem steuerfreien 630-Mark-Job zur Vollzeitbeschäftigung auf Lohnsteuerkarte wechselt. Dann widerruft das Finanzamt die Freistellungsbescheinigung und die Einnahmen aus dem 630-Mark-Job werden nachträglich steuerpflichtig. Liegt dann das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr über dem Grundfreibetrag (2001 beträgt dieser 14.093 DM), muss Ihr Angestellter Einkommensteuer nachzahlen. Keine Sorgen machen muss er sich wegen der Beiträge zur Sozialversicherung: Diese werden nicht nachberechnet. Insoweit werden Sozialversicherung und Steuerpflicht getrennt beurteilt. |