Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 12.01.2011 | Kredite

    Kredithilfen durch Finanzierungsprogramme der Bundesländer

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    Nicht nur Geschäftsbanken ermöglichen Kreditfinanzierungen, auch die Bundesländer bieten Finanzierungshilfen an. Dieser Beitrag stellt Ihnen die für niedergelassene Zahnärzte geeigneten Hilfen vor.  

    Finanzierungshilfen der Länder

    Neben den Kreditalternativen des wohl bekanntesten öffentlichen Kreditgebers KfW-Mittelstandsbank (siehe hierzu noch unten) gibt es eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern. Ob dazu der Investitionsort im jeweiligen Bundesland liegen muss und ob auch der ständige Wohnsitz dort verlangt wird, sollten Zahnärzte rechtzeitig klären. Dies kann unter anderem mit einem Gespräch bei der Hausbank erfolgen. Mittlerweile gibt es bei den meisten Geschäftsbanken auf öffentliche Förderprogramme spezialisierte Kundenberater, die sich in diese komplexe Materie eingearbeitet haben. Die Komplexität der einzelnen Förderprogramme macht es unmöglich, die Einzelheiten der jeweiligen Bewilligungsvoraussetzungen an dieser Stelle ausführlich darzulegen.  

     

    Praxishinweis

    Falls Ihre Hausbank die öffentlichen Förderprogramme eher als Konkurrenz und nicht als Ergänzung zu eigenen Darlehen ansieht, sollten Sie Ihren Bankberater mehr oder weniger deutlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch nach umfassender Beratung hinweisen!  

     

    Es folgt eine kurze Übersicht der in einzelnen Bundesländern angebotenen Finanzierungshilfen:  

     

    • Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen können Investitions- und Betriebsmittelkredite erhalten, mit denen etwa die Praxisausstattung ebenso finanziert werden kann wie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Finanzierungsmöglichkeiten bieten unter anderem der „Mittelstandskredit“ sowie der „Konjunkturkredit“. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme von Bürgschaften für Maßnahmen wie Neuinvestitionen und Betriebsmitteln möglich.