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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeldanspruch trotz Geldschenkung?

    | Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jetzt folgenden Fall zu beurteilen: Eine nicht verwandte Person schenkte zwei volljährigen Kindern in Berufsausbildung jeweils 20.000 DM. Das Geld war zur langfristigen Kapitalanlage bestimmt und sollte als Starthilfe ins Berufsleben dienen. Auf Grund dieser Maßgabe seien die Schenkungen bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs nicht anzurechnen, entschied der BFH mit Urteil vom 28. Januar 2004 (Az: VIII R 21/02). |