01.06.1999 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen
Zinsbesteuerung vor dem Bundesverfassungsgericht
| Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muß sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Zinsbesteuerung der Jahre 1993 und später gegen die Verfassung verstößt. Zwar hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 15.12.1998, Az: VIII R 6/98, DStR 1999, 231; Abruf-Nr. 99177) die Zinsbesteuerung für verfassungsgemäß erklärt. Die Unterlegenen haben jetzt aber das BVerfG angerufen, weil sie der Meinung sind, durch das seit 1993 geltende Zinsabschlaggesetz sei die Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Zinseinkünften nicht beseitigt worden. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 284/99 geführt. |
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