01.03.1998 · Fachbeitrag · Heil- und Kostenplan
Der Zahnarzt ist nicht stets an seinen Heil- und Kostenplan gebunden
| Stellt ein Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan nur mit einem Steigerungssatz von 2,3 auf und schätzt er die Laborkosten seines Eigenlabors, so ist grundsätzlich weder eine durchgängige Steigerung auf den 3,5fachen Satz noch eine Laborkostenerhöhung um 30 Prozent gegenüber dem Patienten durchsetzbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Zahnarzt darlegen kann, daß diese Erhöhungen nicht vorhersehbar gewesen sind. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 16. Juni 1997 entschieden (Az.: 5 U 35/97, Abruf-Nr. 98169). |
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