· Fachbeitrag · GOZ-Novelle
Bundesregierung nach der Zustimmung des Bundesrats: GOZ tritt zum 1. 1. 2012 in Kraft
| Am 4. November 2011 hat der Bundesrat der GOZ zugestimmt. Noch am selben Tag verkündete die Bundesregierung in einer Pressemitteilung: „Nachdem nun der Bundesrat zugestimmt hat, soll die Verordnung am 1. Januar 2012 in Kraft treten.“ |
Einheitlicher Liquidationsvordruck
Allerdings hat der Bundesrat einige Änderungsvorschläge des Finanzausschusses des Bundesrats mit „abgesegnet“, die erheblichen Zündstoff enthalten: So soll von allen Zahnärzten ein einheitlicher Liquidationsvordruck verwendet werden. Ein Muster enthält die Empfehlung, die Sie auf unserer Homepage www.iww.de rechts oben unter der Abruf-Nr. 113567 abrufen können. Mit diesem Vordruck soll die Abwicklung der Erstattungsanträge durch rechnergestützte Programme der PKV und Beihilfe automatisiert einer formalen Prüfung unterzogen werden. Die Anwendung des „Rechnungsvordrucks“ wird voraussichtlich aber erst vom 1. Juli 2012 an erfolgen, damit die Softwarehäuser Zeit für die erforderliche Anpassung haben.
Überprüfung der GOZ-Entwicklung bis Mitte 2015
Auch eine weitere vom Bundesrat gebilligte Änderung ist brisant, weil sie einer Budgetierung gleichkommt: Der im Kabinettsentwurf gestrichene § 12 im Allgemeinen Teil soll neu gefasst werden. Danach prüft die Bundesregierung die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der GOZ und berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe. Diese Änderung wird damit begründet, dass die Novellierung zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 6 Prozent führt. Mehrausgaben über diesen Wert hinaus seien nicht sachgerecht. Auf der Grundlage des Berichts sei daher über eine Anpassung der Vorgaben der GOZ zu befinden.
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