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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Wichtige Änderungen zum 1. Januar 2012

    | Am 1. Januar 2012 treten einige wichtige administrative Änderungen für Unternehmer in Kraft. Auch für die Zahnarztpraxis ist besonders die Zahlungsdienste-Richtlinie sowie der Komplex „Finanzverwaltung online“ interessant. |

    Start neuer Regelungen der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie

    Von den bereits seit langem beschlossenen Regelungen der Zahlungsdienst-Richtlinie der EU treten ab 1. Januar 2012 einige neue in Kraft.

     

    Ab 2012 verkürzen sich die Ausführungsfristen für Bankaufträge. Alle Zahlungsaufträge (Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften) in Euro sind innerhalb eines Geschäftstages auszuführen. Mit dem Zugang des Auftrags bei Ihrer Bank wird der Auftrag unwiderruflich. Dadurch ist es ab 2012 nicht mehr möglich, mehrere Tage auf Kontodeckung zu warten und Überweisungen vorzudisponieren. Die Aufträge werden komplett automatisiert und allein mittels der Angaben der Kontonummer des Auftrags abgewickelt. Individuelle Vereinbarungen oder eine Prüfung des Zahlungsempfängers werden kaum noch umsetzbar sein.

     

    Praxishinweis |

    Reicht ein eingeräumter Kontokorrentrahmen nicht für die Ausführung eines Auftrages aus, dann wird der Auftrag nicht ausgeführt oder rückbelastet und Ihre Bonität verschlechtert sich. Die Verlässlichkeit Ihres Zahlungsverkehrs sinkt bei zu geringem Kontokorrentrahmen. Suchen Sie ggf. rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Bankberater. Handlungsbedarf für Gespräche über die Höhe des eingeräumten Kontokorrentrahmens hat jeder, der momentan wie voraussichtlich auch zukünftig Kontokorrentkredite sowie Überziehungen in Anspruch nimmt. Daueraufträge oder Lastschrifteinzüge könnten nicht ausgeführt werden und Ihre Finanzlage anspannen. Die Ausweitung des Kontokorrentrahmens wäre eine Alternative. Beachten Sie dabei aber, dass manche Kreditinstitute unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme eines Kontokorrentrahmens allein für die Gewährung eines zu beanspruchenden Kontokorrentrahmens eine monatliche Kreditprovision berechnen.

     

    Finanzverwaltung online

    Nach gegenwärtigem Stand sind Bilanzen nebst Anhang, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Einnahme-Überschuss-Rechnungen für die Wirtschaftsjahre ab 2011 elektronisch zu übermitteln. Doch nicht nur die Gewinnermittlung, sondern auch die Steuererklärungen werden dann nicht mehr auf Papier, sondern grundsätzlich nur noch elektronisch beim Finanzamt einzureichen sein. Ob diese Regelung wegen Umsetzungsschwierigkeiten wieder verschoben wird, ist derzeit noch ungewiss. Es sind Erleichterungen bis zum Jahr 2015 im Gespräch. Ab dem 1. Januar 2012 wird zudem die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 12 | ID 30112220