10.08.2009 | Gesetzesänderungen
Wichtige Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz
Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ zugestimmt (Abruf-Nr. 092204). Hier einige wichtige Änderungen:
- Abzug von Versicherungsbeiträgen: Ab 2010 können Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang steuermindernd abgezogen werden (siehe hierzu den ausführlichen Beitrag auf der folgenden Seite).
- Einkommensgrenze beim Kindergeld: Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder in Berufsausbildung wurde an den ab 2010 geltenden steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro angepasst (für 2009 bleibt es bei 7.680 Euro).
- Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen: Der maximal abzugsfähige Betrag für Unterhaltsleistungen steigt ab 2010 ebenfalls auf 8.004 Euro (§ 33a Einkommensteuergesetz).
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 8 | ID 129038