01.01.2006 | Gesetzesänderungen
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2006
Am 1. Januar 2006 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2006.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen in den alten Bundesländern um 50 Euro. In den neuen Bundesländern bleiben sie unverändert. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen bundeseinheitlich um 37,50 Euro. Somit gelten ab 2006 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2006
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Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 gibt es zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:
- eine allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und Pflichtversicherte und
- eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte in einer privaten Krankenversicherung (PKV).
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