12.01.2010 | Gesetzesänderung
ELENA: Neue Meldepflichten ab 2010
von Björn Ziegler, Steuerberater, Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach, www.fuchs-und-partner.de
Zum 1. Januar 2010 ist das sogenannte ELENA-Verfahren in Kraft getreten. Die Abkürzung ELENA steht für „elektronischer Entgeltnachweis“ und verkörpert ein Gesetz, das Ihnen als Arbeitgeber zahlreiche neue Meldepflichten auferlegt.
Monatliche Datenmeldung an zentrale Speicherstelle
So müssen Sie zukünftig mit jeder monatlichen Gehaltsabrechnung unter anderem folgende Daten an eine zentrale Speicherstelle in Würzburg übermitteln:
- Rentenversicherungsnummer
- Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Gehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge
- Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
- Sonderzahlungen, Sachbezüge, Entgeltumwandlungen
- Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen
- Bei Kündigung ausführliche Angaben zu Datum, Grund u.v.m.
- Kontaktdaten des Arbeitgebers
- u. v. m.
Die Meldepflicht besteht auch, wenn sich bei den zu meldenden Daten gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergibt.
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