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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Geschäftspolitik der Banken

    Keine Bankgebühren für nicht ausgeführte Überweisungen oder Daueraufträge

    | Die Serie der für Verbraucher günstigen Gerichtsurteile reißt nicht ab. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Banken weder Gebühren noch Aufwendungen von ihren Kunden verlangen dürfen, wenn sie Überweisungen oder Daueraufträge nicht ausführen können. Gezahlte Gebühren können auch zurückgefordert werden, wenn Schecks oder Lastschriften mangels Kontodeckung nicht eingelöst werden können (Urteil vom 21.10.1997, Az: XI ZR 5/97; weitere günstige Urteile siehe „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ 12/97 Seite 3 und 9/97 Seiten 11 ff.). |