01.05.2004 · Fachbeitrag · Familienrecht
Aktuelle Rechtsprechung: Das sollten Sie als Zahnarzt über den Ehevertrag wissen!
| Wer früh heiratet, kümmert sich meist nicht um die finanziellen Folgen beim Scheitern der Ehe, obwohl diese gravierend sein können. Für niedergelassene Zahnärzte empfiehlt sich daher oft ein Ehevertrag. Aktuell verleiht die Rechtsprechung der Thematik zusätzliche Brisanz, da die Gerichte überzogenen Benachteiligungen des finanziell schwächeren Ehepartners einen Riegel vorschieben. Hierdurch können bestehende Eheverträge (teilweise) unwirksam sein. |
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