01.09.2004 · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wertbestimmung bei Grundstücken
| Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird ein Grundstück nicht mit seinem tatsächlichen Wert, sondern mit dem in der Regel darunter liegenden "Grundbesitzwert" angesetzt. Einen noch niedrigeren Wert können Sie ansetzen, wenn Sie nachweisen, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks niedriger ist als der "Grundbesitzwert". Ein Nachweis kann zum Beispiel durch ein Gutachten geführt werden. Der Wert ergibt sich auch eindeutig, wenn das Grundstück kurz vor oder nach dem Erbe bzw. der Schenkung zwischen fremden Dritten gekauft oder verkauft worden ist. Der Fiskus will dies als Nachweis aber nur anerkennen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Erbe bzw. der Schenkung erfolgt ist. |
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