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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Eigenlabor

    Fällt bei Eigenlaborarbeiten einer Praxisgemeinschaft Umsatzsteuer an?

    | Immer häufiger schließen sich Zahnärzte zu einer Praxisgemeinschaft zusammen. Diese Form der Partnerschaft bietet seit der Wiedereinführung der Degressionsregelung einige Vorteile. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Eigenlaborarbeiten in einer Praxisgemeinschaft hat uns folgende Leseranfrage erreicht: „Unsere aus zwei Zahnärzten bestehende Praxisgemeinschaft hat 1999 je Zahnarzt für rund 25.000 DM Eigenlaborarbeiten gefertigt und auf den Eigenlaborbelegen ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Ab welchem Betrag ist Umsatzsteuer fällig und mit welchem Steuersatz? Für welche im Eigenlabor hergestellte Arbeiten oder für welche Materialien, die auf dem Eigenbeleg berechnet werden, ist Umsatzsteuer zu berechnen?“ |